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Warum aufklären?
Geht
es Ihnen manchmal auch so? Trotz guter Kenntnisse über Ihre Epilepsie ist es für Sie schwierig, Ihre Erkrankung völlig Unkundigen zu erläutern. Ist es Ihnen auch manchmal peinlich? Haben Sie Angst vor Zurückweisung und Ausgrenzung? Meiden Sie eine offene Aufklärung, weil Sie meinen, damit den Vorurteilen und dem verletzenden Verhalten anderer entgehen zu können? Ist es nicht so, dass Sie solche Erfahrungen nur machen, wenn Sie sich weitgehend von sozialen Aktivitäten und Kontakten zurückziehen?
Manchen Menschen mit Epilepsie sind ihre Anfälle peinlich und sie getrauen sich deswegen nicht unter Leute. Sie befürchten zum Beispiel, wegen ihrer Anfälle für "betrunken" oder "nicht ganz normal" gehalten zu werden. Gerade hier kann eine kurze und prägnante Aufklärung unmittelbar angst- und stressmindernd wirken.
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Die fünf "W" des Aufklärungsgesprächs Um das Aufklärungsgespräch zu strukturieren, kann es helfen, sich fünf "W-Fragen" zu stellen: Wem - Erzähle ich von der Epilepsie?
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Zum ersten "W":
Wem erzähle ich von der Epilepsie?
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Wem muss ich meine Epilepsie offenbaren? Viele Epilepsiekranke sind unsicher, ob sie ihre Krankheit dem Arbeitgeber mitteilen
müssen. Sollte die Erkrankung im Bewerbungsschreiben angegeben
werden oder erst im Vorstellungsgespräch? Nicht zu Unrecht besteht die Befürchtung, allein
die Erwähnung der Krankheit könne zur Ablehnung führen, oder der Arbeitgeber könne das Arbeitsverhältnis auflösen. |
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Arbeitgeber fragt nach Krankheiten:
Sie haben noch Anfälle werden Sie im Einstellungsfragebogen oder beim Einstellungsgespräch direkt nach Krankheiten gefragt, müssen Sie die Epilepsie nur dann offenbaren, wenn trotz medikamentöser Behandlung die Anfälle die Eignung für die vorgesehene Tätigkeit erheblich beeinträchtigen, z. B. durch Fremd-/Selbstgefährdung, mögliche finanzielle Verluste durch Fehlprogrammierungen usw.
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